AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
eventure events and more
Inhaber: Christian Erdmann
Rahmer Straße 24c
D - 40489 Düsseldorf
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) mit den §1 bis §15 sind vollumfänglich Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung - durch einen entsprechenden Vertrag und / oder einer entsprechenden Auftragsbestätigung - zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem jeweiligen Auftraggeber bzw. Vertragspartner.
Entgegenstehenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers bzw. Vertragspartners widerspricht eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hiermit ausdrücklich.
§ 1 VERTRAGSABSCHLUSS
Verträge zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Vertragsannahme z. Bsp. durch eine entsprechende Auftragsbestätigung durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner zustande.
Angebote der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann sind bis zur Vertragsannahme bzw. Auftragsbestätigung freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann verpflichtet sich, dem Auftraggeber / Vertragspartner unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 PREISE
Alle angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Für den Auftraggeber bleibt der Erstkontakt ohne Kosten. Dazu zählen erste allgemeine Angebote und Grobkonzepte.
Erstellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann noch vor Auftragserteilung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Detailkonzepte, umfangreiche Angebote und Präsentationen usw. werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Stundensatz der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann liegt bei € 120,00 netto je Mitarbeiter zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Dies gilt auch für Mehraufwendungen in Form von wiederholten Entwurfsarbeiten und zeitaufwendigen Korrekturen bereits erstellter Angebote bzw. Konzepte.
Sofern nichts anderes angeboten bzw. vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot, bzw. im Vertrag, bzw. in der Auftragsbestätigung nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers / Vertragspartners ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers / Vertragspartners, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann sind, werden dem Auftraggeber / Vertragspartners zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann in Rechnung gestellt. Der Stundensatz der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann liegt bei € 120,00 netto je Mitarbeiter zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
§ 3 ZAHLUNG
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung vollumfänglich fällig. Jegliche Rechnungsabzüge irgendwelcher Art wie z. Bsp. eine Minderung der Rechnungsbeträge, oder ein Skonto-Preisnachlass sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht möglich und somit ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse / A-Conto-Zahlungen wie folgt zu verlangen:
01. 50% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bei einem Auftragsgesamtvolumen bis € 20.000,00 netto. Hierüber wird eine entsprechende A-Conto-Rechnung von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner gestellt.
02. 33% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung direkt nach Auftragserteilung und weitere 33% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bei einem Auftragsgesamtvolumen ab € 20.000,00 netto. Hierüber wird eine entsprechende A-Conto-Rechnung von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner / Kunden gestellt.
Vorschüsse, A-Conto-Zahlungen, bzw. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an den Incentive bzw. nach erfolgter Dienstleistung stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner eine entsprechende Abschluss-Rechnung, in der alle erfolgten Leistungen und ggf. A-Conto-Zahlungen aufgeführt werden.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS / VERTRAGSPARTNERS
Die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zur Durchführung eines Auftrags benötigten Informationen und eventuelle Unterlagen bzw. Materialien werden durch den Auftraggeber / Vertragspartner vollständig und rechtzeitig ausgehändigt. Anweisungen des Auftraggebers / Vertragspartner an die Agentur sind zeitnah so mitzuteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
Der Auftraggeber / Vertragspartner benennt der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gewünschten Veranstaltungsabläufe und Veranstaltungsinhalte. Dieser ist für Rückfragen oder Abstimmungserfordernisse vor und auch während der Veranstaltung / des Incentive kurzfristig erreichbar.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann wird für Leistungsstörungen, die aufgrund nicht rechtzeitiger Absprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers / Vertragspartner beruhen, von ihrer Haftung befreit.
§ 5 URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber / Vertragspartner, auf allen, von ihr organisierten Veranstaltungen, Incentives und Veranstaltungsdienstleistungen Fotos und Videos zu machen.
An diesen Fotos und bewegten Bildern stehen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, diese Fotos und bewegten Bilder zu eigenen Werbezwecken - unabhängig vom konkreten Verbreitungsmedium - zu verwenden.
Diese Regelung betrifft nicht etwaige Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen. Bezüglich der Einwilligung von eventuell abgebildeten Personen sind Sondervereinbarungen zu treffen, sofern die Regelung des §23 KUrhG nicht greift.
Von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erstellte Konzepte und Entwürfe unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nicht selbst oder unter der Inanspruchnahme anderer Anbieter genutzt, umgesetzt bzw. an Dritte weitergegeben werden. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000,00 zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 10% des maßgeblichen Auftragswertes gemäß dem jeweiligen Konzept bzw. Entwurf. Die Strafe wird fällig für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Parteien verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
§ 6 RÜCKTRITT
Für den Fall des Rücktrittes von einem geschlossenen Vertrag / von einer geschlossenen Vereinbarung bzw. für den Fall einer Stornierung jeglicher vereinbarter Dienstleistung durch den Auftraggeber / Vertragspartner muss dieser die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unverzüglich hierüber schriftlich mit Angabe des Grundes / der Gründe informieren.
Es gelten in diesem Fall , soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende verbindliche Fristen und verbindlichen Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers / Vertragspartners an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann, um die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts / der Stornierung entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen:
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 60 Tage vor Leistungsbeginn:
20% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
(für z. Bsp. Beratung, Angebot, Konzept, Kalkulation, Planung, Beauftragung dritter
Dienstleister, Absage dritter Dienstleister, Rechnungsstellung usw.)
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 50 Tage vor Leistungsbeginn:
30% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 40 Tage vor Leistungsbeginn:
40% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn:
50% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 20 Tage vor Leistungsbeginn:
70% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 10 Tage vor Leistungsbeginn:
80% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn:
100% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- oder bei Nichtantritt seitens des Auftraggebers / Vertragspartners:
100% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sollten von beauftragten dritten Dienstleistern höhere Rücktritts- bzw. Stornierungskosten an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gerechtfertigt geltend gemacht werden, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, diese Kosten vollumfänglich an den Auftraggeber / Vertragspartner weiter zu berechnen. Für diesen Fall werden seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann alle weiteren beauftragten Dienstleistungen, bei denen keine höheren Rücktritts- bzw. Stornierungskosten seitens dritter Dienstleister anfallen, zusätzlich nach der in §6 RÜCKTRITT genannten Regelung dem Auftraggeber / Vertragspartner berechnet.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn der vereinbarten Veranstaltung bzw. des vereinbarten Incentive bzw. der vereinbarten Veranstaltungsdienstleistung, sowie generell der Tag, an dem die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann.
In dem Fall des Rücktrittes / einer Stornierung seitens des Auftraggebers / Vertragspartners stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann dem Auftraggeber / Vertragspartner eine dem im §6 RÜCKTRITT genannten Regelungen entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung vollumfänglich fällig (§3 ZAHLUNG).
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Für jeden Fall des Rücktritts seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann wird die Haftung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gegenüber dem Auftraggeber / Vertragspartner auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises begrenzt.
§ 7 KÜNDIGUNG
Wird eine Veranstaltung bzw. ein Incentive bzw. eine Veranstaltungsdienstleistung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet oder erheblich beeinträchtigt oder sie ist deshalb nicht durchführbar, so können sowohl die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann als auch der Auftraggeber / Vertragspartner den Vertrag bzw. die geschlossene Vereinbarung schriftlich kündigen. Wird der Vertrag / die geschlossene Vereinbarung aus dem in §7 KÜNDIGUNG genannten Gründen gekündigt, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen und dem Auftraggeber / Vertragspartner entsprechend in Rechnung zu stellen.
§ 8 HAFTUNG
Die Haftung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gegenüber dem Auftraggeber / Vertragspartner auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt und maximal auf die Höhe des 1-fachen vereinbarten Preises der jeweiligen Leistung beschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit - soweit gesetzlich zulässig - ist ausgeschlossen.
Es wird zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber / Vertragspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Bei einem Leistungsangebot der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann mit erhöhtem Risiko kann die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann im Auftrag eines Auftraggebers / Vertragspartners ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers / Vertragspartners zuzurechnen sind, wie z. Bsp. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers / Vertragspartners, Gäste des Auftraggebers / Vertragspartners u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber / Vertragspartner die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die in §8 HAFTUNG vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber / Vertragspartner verpflichtet sich zugunsten der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gleich lautende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers / Vertragspartners oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen, bzw. Veranstaltungsdienstleistungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber / Vertragspartner die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber / Vertragspartner oder Teilnehmern gegenüber der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erhoben werden.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers / Vertragspartners unterliegt.
Ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann bei der Organisation und Realisation einer Veranstaltung oder einer Incentive-Reise oder einer Veranstaltungsdienstleistung als Dienstleister und / oder Vermittler für einen Auftraggeber / Vertragspartner tätig, ist der Auftraggeber / Vertragspartner der alleinige gesetzlich gültige Veranstalter dieser Veranstaltung oder Incentive-Reise und damit vollumfänglich für alle Haftungsansprüche Dritter haftbar. Der Auftraggeber / Vertragspartner befreit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann in jedem Fall von allen Haftungsansprüchen Dritter. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist verpflichtet, für die Veranstaltung bzw. für die Incentive-Reise entsprechende Versicherungen für jegliche Personen- und Sachschäden in entsprechender Höhe abzuschließen.
§ 9 MIETE
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber / Vertragspartner bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann kann vom Auftraggeber / Vertragspartner für vorbenannte Risiken den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verlangen.
§ 10 VERMITTLUNGSLEISTUNG
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und / oder die im Angebot / Vertrag / Auftragsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftragnehmer die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von allen Ansprüchen des jeweiligen Auftraggebers / Vertragspartners freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Können durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann vermittelte Künstler / Dienstleister infolge von Krankheit oder wegen einer anderen unvorhergesehenen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt dem Vertrag / der Vereinbarung nicht nachkommen, wird möglichst ein gleichwertiger Ersatzkünstler / Ersatzdienstleister dem Auftraggeber / Vertragspartner angeboten. Lehnt dieser den Ersatzkünstler / Ersatzdienstleister ab, gilt der Vertrag / die Vereinbarung als nichtig. Ist das Beschaffen eines Ersatzkünstlers / Ersatzdienstleisters der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgrund von z. Bsp. Kurzfristigkeit oder Nichteignung unmöglich, gilt der Vertrag / die Vereinbarung als nichtig.
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber / Vertragspartner, die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann vermittelt worden. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers / Vertragspartners -, die der Auftraggeber / Vertragpartner für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gezahlt hätte.
Ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann im Namen und im Auftrag des Auftraggebers / Vertragspartners vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber / Vertragspartner alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, Künstlersozialkasse (KSK), örtliche Abgaben o.Ä. direkt und vollumfänglich zu tragen.
§ 11 GEWÄHRLEISTUNG
Der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann steht das Recht zu, von Veranstaltungen, Incentives, Veranstaltungsdienstleistungen bei deren Teilnahme besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung / des Incentive vom Auftrag / Vertrag zurückzutreten, soweit eine Auftragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers / Vertragspartners oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung / dem Incentive auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers / Vertragspartners liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber / Vertragspartner unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber / Vertragspartner kann Ersatzleistungen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung / des gebuchten Incentive / der gebuchten Veranstaltungsdienstleistung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber / Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber / Vertragspartner eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Auftragspreises / Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Auftrags / Vertrages durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung schriftlich gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber / Vertragspartner Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsdienstleistung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsdienstleistung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber / Vertragspartner übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber / Vertragspartner übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 12 KONKURRENZSCHUTZ
Die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann eingesetzten Personen bzw. Dienstleister dürfen durch den Auftraggeber / Vertragspartner für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber / Vertragspartner weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von € 5.000,00 pro Person bzw. Dienstleister vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 13 REFERENZRECHT
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, die Tätigkeit(en) für den Auftraggeber / Vertragspartner während und nach Vertrags- / Leistungsabwicklung zu Referenzzwecken Dritten gegenüber offen zu legen und die für den Auftraggeber / Vertragspartner erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Insbesondere wird einer namentlichen Nennung des Auftraggebers / Vertragspartner / Kunden auf der Homepage und in den Social Media Accounts der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zugestimmt. Diese Rechte stehen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ohne Entgeltanspruch des Auftraggebers / Vertragspartners zu. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNG
Alle personenbezogenen Daten, die der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zur Abwicklung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber / Vertragspartner erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
Sollten im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zusätzliche, in diesen AGB mit den §1 bis §15 nicht genannte Auftragsbedingungen aufgezeigt sein, so gelten diese als zusätzliche, rechtsverbindliche Vereinbarung(en) gemeinsam mit den AGB der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann. Sollten die im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgezeigten Auftragsbedingungen widersprüchlich zu diesen AGB sein, so sind die im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgezeigten Auftragsbedingungen als vorrangig und letztendlich geltend gegenüber den AGB der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zu betrachten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag / der Vereinbarung Düsseldorf. Der Auftraggeber / Vertragspartner kann die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Düsseldorf verklagen.
AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
eventure events and more
Inhaber: Christian Erdmann
Rahmer Straße 24c
D - 40489 Düsseldorf
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) mit den §1 bis §15 sind vollumfänglich Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung - durch einen entsprechenden Vertrag und / oder einer entsprechenden Auftragsbestätigung - zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem jeweiligen Auftraggeber bzw. Vertragspartner.
Entgegenstehenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers bzw. Vertragspartners widerspricht eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hiermit ausdrücklich.
§ 1 VERTRAGSABSCHLUSS
Verträge zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Vertragsannahme z. Bsp. durch eine entsprechende Auftragsbestätigung durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner zustande.
Angebote der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann sind bis zur Vertragsannahme bzw. Auftragsbestätigung freibleibend.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann verpflichtet sich, dem Auftraggeber / Vertragspartner unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 2 PREISE
Alle angebotenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Für den Auftraggeber bleibt der Erstkontakt ohne Kosten. Dazu zählen erste allgemeine Angebote und Grobkonzepte.
Erstellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann noch vor Auftragserteilung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Detailkonzepte, umfangreiche Angebote und Präsentationen usw. werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Stundensatz der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann liegt bei € 120,00 netto je Mitarbeiter zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Dies gilt auch für Mehraufwendungen in Form von wiederholten Entwurfsarbeiten und zeitaufwendigen Korrekturen bereits erstellter Angebote bzw. Konzepte.
Sofern nichts anderes angeboten bzw. vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot, bzw. im Vertrag, bzw. in der Auftragsbestätigung nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers / Vertragspartners ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers / Vertragspartners, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann sind, werden dem Auftraggeber / Vertragspartners zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann in Rechnung gestellt. Der Stundensatz der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann liegt bei € 120,00 netto je Mitarbeiter zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
§ 3 ZAHLUNG
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung vollumfänglich fällig. Jegliche Rechnungsabzüge irgendwelcher Art wie z. Bsp. eine Minderung der Rechnungsbeträge, oder ein Skonto-Preisnachlass sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht möglich und somit ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse / A-Conto-Zahlungen wie folgt zu verlangen:
01. 50% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bei einem Auftragsgesamtvolumen bis € 20.000,00 netto. Hierüber wird eine entsprechende A-Conto-Rechnung von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner gestellt.
02. 33% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung direkt nach Auftragserteilung und weitere 33% der vereinbarten Auftragsgesamtsumme lt. Angebot, Vertrag und / oder Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bei einem Auftragsgesamtvolumen ab € 20.000,00 netto. Hierüber wird eine entsprechende A-Conto-Rechnung von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner / Kunden gestellt.
Vorschüsse, A-Conto-Zahlungen, bzw. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an den Incentive bzw. nach erfolgter Dienstleistung stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann an den Auftragsgeber / Vertragspartner eine entsprechende Abschluss-Rechnung, in der alle erfolgten Leistungen und ggf. A-Conto-Zahlungen aufgeführt werden.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS / VERTRAGSPARTNERS
Die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zur Durchführung eines Auftrags benötigten Informationen und eventuelle Unterlagen bzw. Materialien werden durch den Auftraggeber / Vertragspartner vollständig und rechtzeitig ausgehändigt. Anweisungen des Auftraggebers / Vertragspartner an die Agentur sind zeitnah so mitzuteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
Der Auftraggeber / Vertragspartner benennt der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gewünschten Veranstaltungsabläufe und Veranstaltungsinhalte. Dieser ist für Rückfragen oder Abstimmungserfordernisse vor und auch während der Veranstaltung / des Incentive kurzfristig erreichbar.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann wird für Leistungsstörungen, die aufgrund nicht rechtzeitiger Absprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers / Vertragspartner beruhen, von ihrer Haftung befreit.
§ 5 URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber / Vertragspartner, auf allen, von ihr organisierten Veranstaltungen, Incentives und Veranstaltungsdienstleistungen Fotos und Videos zu machen.
An diesen Fotos und bewegten Bildern stehen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, diese Fotos und bewegten Bilder zu eigenen Werbezwecken - unabhängig vom konkreten Verbreitungsmedium - zu verwenden.
Diese Regelung betrifft nicht etwaige Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen. Bezüglich der Einwilligung von eventuell abgebildeten Personen sind Sondervereinbarungen zu treffen, sofern die Regelung des §23 KUrhG nicht greift.
Von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erstellte Konzepte und Entwürfe unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nicht selbst oder unter der Inanspruchnahme anderer Anbieter genutzt, umgesetzt bzw. an Dritte weitergegeben werden. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann eine Vertragsstrafe von bis zu € 10.000,00 zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 10% des maßgeblichen Auftragswertes gemäß dem jeweiligen Konzept bzw. Entwurf. Die Strafe wird fällig für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Parteien verzichten auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
§ 6 RÜCKTRITT
Für den Fall des Rücktrittes von einem geschlossenen Vertrag / von einer geschlossenen Vereinbarung bzw. für den Fall einer Stornierung jeglicher vereinbarter Dienstleistung durch den Auftraggeber / Vertragspartner muss dieser die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unverzüglich hierüber schriftlich mit Angabe des Grundes / der Gründe informieren.
Es gelten in diesem Fall , soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende verbindliche Fristen und verbindlichen Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers / Vertragspartners an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann, um die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts / der Stornierung entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen:
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 60 Tage vor Leistungsbeginn:
20% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
(für z. Bsp. Beratung, Angebot, Konzept, Kalkulation, Planung, Beauftragung dritter
Dienstleister, Absage dritter Dienstleister, Rechnungsstellung usw.)
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 50 Tage vor Leistungsbeginn:
30% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 40 Tage vor Leistungsbeginn:
40% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn:
50% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 20 Tage vor Leistungsbeginn:
70% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung bis 10 Tage vor Leistungsbeginn:
80% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- bei einem Rücktritt / einer Stornierung nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn:
100% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
- oder bei Nichtantritt seitens des Auftraggebers / Vertragspartners:
100% der vereinbarten Gesamtsumme inkl. aller vereinbarten Leistungen
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sollten von beauftragten dritten Dienstleistern höhere Rücktritts- bzw. Stornierungskosten an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gerechtfertigt geltend gemacht werden, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, diese Kosten vollumfänglich an den Auftraggeber / Vertragspartner weiter zu berechnen. Für diesen Fall werden seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann alle weiteren beauftragten Dienstleistungen, bei denen keine höheren Rücktritts- bzw. Stornierungskosten seitens dritter Dienstleister anfallen, zusätzlich nach der in §6 RÜCKTRITT genannten Regelung dem Auftraggeber / Vertragspartner berechnet.
Als Leistungsbeginn gilt der Beginn der vereinbarten Veranstaltung bzw. des vereinbarten Incentive bzw. der vereinbarten Veranstaltungsdienstleistung, sowie generell der Tag, an dem die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann.
In dem Fall des Rücktrittes / einer Stornierung seitens des Auftraggebers / Vertragspartners stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann dem Auftraggeber / Vertragspartner eine dem im §6 RÜCKTRITT genannten Regelungen entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung vollumfänglich fällig (§3 ZAHLUNG).
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
Für jeden Fall des Rücktritts seitens der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann wird die Haftung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gegenüber dem Auftraggeber / Vertragspartner auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises begrenzt.
§ 7 KÜNDIGUNG
Wird eine Veranstaltung bzw. ein Incentive bzw. eine Veranstaltungsdienstleistung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet oder erheblich beeinträchtigt oder sie ist deshalb nicht durchführbar, so können sowohl die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann als auch der Auftraggeber / Vertragspartner den Vertrag bzw. die geschlossene Vereinbarung schriftlich kündigen. Wird der Vertrag / die geschlossene Vereinbarung aus dem in §7 KÜNDIGUNG genannten Gründen gekündigt, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann berechtigt, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen und dem Auftraggeber / Vertragspartner entsprechend in Rechnung zu stellen.
§ 8 HAFTUNG
Die Haftung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gegenüber dem Auftraggeber / Vertragspartner auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt und maximal auf die Höhe des 1-fachen vereinbarten Preises der jeweiligen Leistung beschränkt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit - soweit gesetzlich zulässig - ist ausgeschlossen.
Es wird zwischen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann und dem Auftraggeber / Vertragspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Bei einem Leistungsangebot der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann mit erhöhtem Risiko kann die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann im Auftrag eines Auftraggebers / Vertragspartners ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers / Vertragspartners zuzurechnen sind, wie z. Bsp. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers / Vertragspartners, Gäste des Auftraggebers / Vertragspartners u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber / Vertragspartner die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die in §8 HAFTUNG vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber / Vertragspartner verpflichtet sich zugunsten der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gleich lautende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers / Vertragspartners oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen, bzw. Veranstaltungsdienstleistungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber / Vertragspartner die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber / Vertragspartner oder Teilnehmern gegenüber der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erhoben werden.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers / Vertragspartners unterliegt.
Ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann bei der Organisation und Realisation einer Veranstaltung oder einer Incentive-Reise oder einer Veranstaltungsdienstleistung als Dienstleister und / oder Vermittler für einen Auftraggeber / Vertragspartner tätig, ist der Auftraggeber / Vertragspartner der alleinige gesetzlich gültige Veranstalter dieser Veranstaltung oder Incentive-Reise und damit vollumfänglich für alle Haftungsansprüche Dritter haftbar. Der Auftraggeber / Vertragspartner befreit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann in jedem Fall von allen Haftungsansprüchen Dritter. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist verpflichtet, für die Veranstaltung bzw. für die Incentive-Reise entsprechende Versicherungen für jegliche Personen- und Sachschäden in entsprechender Höhe abzuschließen.
§ 9 MIETE
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber / Vertragspartner bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann kann vom Auftraggeber / Vertragspartner für vorbenannte Risiken den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verlangen.
§ 10 VERMITTLUNGSLEISTUNG
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und / oder die im Angebot / Vertrag / Auftragsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftragnehmer die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von allen Ansprüchen des jeweiligen Auftraggebers / Vertragspartners freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Können durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann vermittelte Künstler / Dienstleister infolge von Krankheit oder wegen einer anderen unvorhergesehenen Verpflichtung oder wegen höherer Gewalt dem Vertrag / der Vereinbarung nicht nachkommen, wird möglichst ein gleichwertiger Ersatzkünstler / Ersatzdienstleister dem Auftraggeber / Vertragspartner angeboten. Lehnt dieser den Ersatzkünstler / Ersatzdienstleister ab, gilt der Vertrag / die Vereinbarung als nichtig. Ist das Beschaffen eines Ersatzkünstlers / Ersatzdienstleisters der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgrund von z. Bsp. Kurzfristigkeit oder Nichteignung unmöglich, gilt der Vertrag / die Vereinbarung als nichtig.
Soweit die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber / Vertragspartner, die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann vermittelt worden. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers / Vertragspartners -, die der Auftraggeber / Vertragpartner für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann gezahlt hätte.
Ist die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann im Namen und im Auftrag des Auftraggebers / Vertragspartners vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber / Vertragspartner alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, Künstlersozialkasse (KSK), örtliche Abgaben o.Ä. direkt und vollumfänglich zu tragen.
§ 11 GEWÄHRLEISTUNG
Der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann steht das Recht zu, von Veranstaltungen, Incentives, Veranstaltungsdienstleistungen bei deren Teilnahme besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung / des Incentive vom Auftrag / Vertrag zurückzutreten, soweit eine Auftragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers / Vertragspartners oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung / dem Incentive auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers / Vertragspartners liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber / Vertragspartner unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber / Vertragspartner kann Ersatzleistungen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung / des gebuchten Incentive / der gebuchten Veranstaltungsdienstleistung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber / Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber / Vertragspartner eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Auftragspreises / Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Auftrags / Vertrages durch die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung schriftlich gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber / Vertragspartner Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsdienstleistung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsdienstleistung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber / Vertragspartner übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber / Vertragspartner übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 12 KONKURRENZSCHUTZ
Die von der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann eingesetzten Personen bzw. Dienstleister dürfen durch den Auftraggeber / Vertragspartner für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber / Vertragspartner weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von € 5.000,00 pro Person bzw. Dienstleister vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 13 REFERENZRECHT
Die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ist berechtigt, die Tätigkeit(en) für den Auftraggeber / Vertragspartner während und nach Vertrags- / Leistungsabwicklung zu Referenzzwecken Dritten gegenüber offen zu legen und die für den Auftraggeber / Vertragspartner erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Insbesondere wird einer namentlichen Nennung des Auftraggebers / Vertragspartner / Kunden auf der Homepage und in den Social Media Accounts der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zugestimmt. Diese Rechte stehen der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann ohne Entgeltanspruch des Auftraggebers / Vertragspartners zu. Der Auftraggeber / Vertragspartner ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNG
Alle personenbezogenen Daten, die der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zur Abwicklung der Veranstaltung / des Incentive / der Veranstaltungsdienstleistung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber / Vertragspartner erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
Sollten im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zusätzliche, in diesen AGB mit den §1 bis §15 nicht genannte Auftragsbedingungen aufgezeigt sein, so gelten diese als zusätzliche, rechtsverbindliche Vereinbarung(en) gemeinsam mit den AGB der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann. Sollten die im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgezeigten Auftragsbedingungen widersprüchlich zu diesen AGB sein, so sind die im Angebot und / oder im Vertrag und / oder in der Auftragsbestätigung der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann aufgezeigten Auftragsbedingungen als vorrangig und letztendlich geltend gegenüber den AGB der Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann zu betrachten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag / der Vereinbarung Düsseldorf. Der Auftraggeber / Vertragspartner kann die Agentur eventure events and more / Inhaber: Christian Erdmann unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Düsseldorf verklagen.
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